Schweiz

Devisen / Geldwechsel

In der Schweiz gibt es keine Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Devisen. Wechselkurs (durchschnittl. Werte) CHF 100 = (ca.) EURO 83,25 Immer aktuell unter: Yahoo Währungsrechner


Krankenversicherungen

Seit dem 1. Juni 2002 ist der Auslandskrankenschein auch in der Schweiz gültig. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.


Mobilkommunikation

Das Mobilfunknetz von Swisscom Mobile deckt über 99 % des besiedelten Gebietes der Schweiz ab. Bei Einreise in die Schweiz sucht sich das Mobiltelefon in der Regel selbständig ein Netz aus. Im Display erscheint dann zum Beispiel "SWISS GSM". Über die Versorgung des Mobilfunknetzes von Swisscom Mobile, dem führenden Schweizer Netzbetreiber, wird auf www.swisscom-mobile.ch/netz informiert.


Notruf / automatische Telefonauskünfte

Polizeinotruf:117 oder 112
Feuerwehr:118
Sanitätsnotruf:144
Pannendienst TCS Schweiz, Bern (nicht abrufbar vom Ausland):140
Schweizerische Rettungsflugwacht, Zürich:1414
Straßenzustand:163
Wetterbericht:162
Lawinenbulletin:187
Touristik-Bulletin, Skipistenbericht:120

Sprache

Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. In den meisten nicht deutschsprachigen Fremdenverkehrsorten wird die deutsche Sprache verstanden, zum Teil auch gesprochen.


Zollbestimmungen

Im Zweifelsfalle erkundigen Sie sich bitte vorher bei einem Schweizer Zollamt oder bei den Zollkreisdirektionen Basel (Tel. +41 (0)61 287 11 11) oder Schaffhausen (Tel. +41 /(0)52 633 11 11).


Alpenstraßentunnels

Großer St. Bernhardtunnel: Einfache Durchfahrt für Motorräder (auch mit Beiwagen und Anhänger) 18 CHF; Hin- und Rückfahrt 24 CHF. Erkundigen Sie sich vor Ort oder kontaktieren Sie den Verkaufsdienst der Tunnel-Gesellschaft unter Tel. 027/788 44 00, Fax 027/788 44 01. Autotourismus - Unterlagen und Formalitäten

Unterlagen über Autoreisen in die Schweiz erhalten Sie bei Schweiz Tourismus, bei Ihrem Reisebüro oder bei den Automobilclubs. Zur Einreise in die Schweiz benötigen Automobilisten Pass oder Personalausweis, Kraftfahrzeugschein und nationalen Führerschein.


Tankstellen

Viele Tankstellen sind mit Noten- oder Kreditkartenautomaten ausgerüstet und ermöglichen das Tanken auch zu Nachtzeiten.


Höchstgeschwindigkeiten / Sicherheitsvorschriften

Die Schweiz verfügt ber ein gut ausgebautes und dichtes Straßennetz. Auf Autobahnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 120km/h, außerhalb von Ortschaften 80km/h, auf Autostrassen 100km/h, innerorts generell 50km/h. Kinder unter 7 Jahren müssen auf Sitzen neben dem Fahrer mit einer speziellen Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) gesichert sein.

Kinder von 7 bis 12 Jahren müssen auf allen Plätzen mit einer solchen Vorrichtung oder den vorhandenen Sicherheitsgurten gesichert sein. Führer und Beifahrer von Motorrädern sowie Führer von Motorfahrrädern müssen während der Fahrt typengeprüfte Schutzhelme tragen. Der Alkoholgrenzwert liegt bei 0,5 Promille. Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ist verboten. Freisprechanlage ist erlaubt, sofern die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigt wird.


Bußgeldkatalog

Die Verkehrsbedingungen in der Schweiz sind ähnlich zu den restlichen in Europa, trotzdem sind die Bußgelder oft erheblich teurer.

Innerhalb geschlossener Ortschaften:

1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:40 SFr
6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:120 SFr
11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:250 SFr
15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:Anzeige

Außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autostraßen:

1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:40 SFr
6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:100 SFr
11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:160 SFr
16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:240 SFr
> 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:Anzeige

Auf der Autobahn:

1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:20 SFr
6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:60 SFr
11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:120 SFr
16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:180 SFr
21 bis 25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:260 SFr
25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit:Anzeige


Autobahngebühren

Die Vignette kann an Schweizer Grenzbergängen, bei Postämtern, Tankstellen und Automobilwerkstätten für CHF 40 gekauft werden. In Deutschland verkauft der ADAC die Vignette für EUR 33,00 und die Vignette kann auch via Internet bei der Deutschen Post bestellt werden.


Spezielle Vorschriften

Radarwarngeräte: Im Gegensatz zu Deutschland ist die Situation in der Schweiz zuerst restriktiv. Es ist nicht nur verboten, jegliche Warngeräte zu bentzen, sondern auch zu erwerben resp. zu besitzen. Auch wenn der Tourist bei Grenzbertritt ein solches Gerät anmeldet mit der Absicht, es zu hinterlegen und bei Ausreise wieder mitzunehmen, kann die Beschlagnahmung und Vernichtung nicht verhindert werden. Zudem muss neben dem Verlust des Gerätes mit einer saftigen Buße gerechnet werden.

Schneeketten und Spikes: Auf Bergstraßen mancherorts vorübergehend Pflicht gemäß entsprechendem Schild. Pkws mit Spikes-Reifen dürfen nur vom 1. November bis zum 31. März auf Landstraßen verkehren. Das Befahren von Autobahnen und Autostrassen (als solche gekennzeichnet) ist nicht erlaubt. Ausnahme: St. Gotthard- und S. Bernardino-Tunnel. Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h.


Bestimmungen für Haustiere

Aufgrund einer neuen EU-Regelung muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.

Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier ber einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzbertritt durchgefhrt worden ist.

Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer nicht mehr über geltende ("alte") Bescheinigungen verfügen und die daher ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen. Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.

Auch die neuen EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine behördliche Ermächtigung. Es ist Aufgabe der nach Landesrecht zuständigen Behörden, entsprechende Einzelheiten mit den niedergelassenen Tierärzten zu klären.

Papageien, Wellensittiche und Kaninchen können aufgrund einer Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen in Bern in die Schweiz eingeführt werden. Meerschweinchen, Goldhamster, Ratten, Mäuse, Kanarienvögel und Aquarienfische können ohne Einfuhrbewilligung und ohne grenztierärztliche Untersuchung eingeführt werden. Bundesamt für Veterinärwesen CH-3097 Bern-Liebefeld Tel. +41 (0)31 323 85 24


Einreisebestimmungen

Passbestimmungen für deutsche Staatsbürger: Zur Einreise in die Schweiz und ins Fürstentum Liechtenstein benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass (weniger als 1 Jahr abgelaufen) oder einen gültigen Personalausweis. Kinder bis zu 10 Jahren benötigen einen Kinderausweis ohne Foto und von 10 bis 16 Jahren einen Kinderausweis mit Foto. Bis zu 16 Jahre können Kinder auch im Pass der Eltern eingetragen sein und so in die Schweiz einreisen, vorausgesetzt, dass der/die PassinhaberIn das/die Kind(er) persönlich begleitet. Für Kleinkinder genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.

Seit 1. August 2000 kein Visumszwang mehr für zahlreiche ausländische Staatsbürger: Neu kann ohne Visum einreisen, wer Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat oder in Andorra, Monaco, San Marino, Kanada oder in den USA hat. Auch für Staatsangehörige von Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Thailand und den Vereinigten Arabischen Emiraten die im Besitz eines Schengenvisums sind, fällt die Visumspflicht weg.

Passbestimmungen für andere Staatsangehörige: Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Schweizer Konsulat in Verbindung. Anschriften, Öffnungszeiten etc. finden Sie unter Schweizer Generalkonsulate in Deutschland.

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